AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tankstellenprogramm

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

a. Die SWISS KISS PETROL AG (nachfolgend „Verwalterin“ genannt) bietet Endkunden die Nutzung einer Tankkarte an. Die Haupttankkarte berechtigt den Kunden, mit der VTM fair GmbH (nachfolgend „VTM fair“ genannt) einen Kaufvertrag über eine bestimmte Menge Kraftstoff abzuschließen, den Kraftstoff befristet bis zu einer Maximalmenge bei der VTM fair oder einem von ihr beauftragten Dritten zu lagern und die eingelagerte Menge durch Einzelabruf in tagesüblichen Mengen an bestimmten Entnahmestellen abzunehmen (Tankstellenprogramm).

b. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die in Zusammenhang mit dem Tankstellenprogramm stehen.

c. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers vorbehaltlos erfüllt wird.

d. Der Verwender dieser AGB behält sich das Recht vor, jederzeit diese AGB zu ändern und die Teilnahme am Tankstellenprogramm neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Solche Änderungen und weitere Vertragsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Ist der Kunde mit der Änderung oder den weiteren Vertragsbedingungen nicht einverstanden, kann er ihrer Geltung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung dem Vertragspartner gegenüber widersprechen. Macht der Kunde hiervon Gebrauch, gelten die bisherigen AGB fort. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 2 Definitionen

Für die AGB definieren sich die nachfolgenden Begriffe wie folgt:

Verwalterin ist das unter der Firma Swiss Kiss Petrol AG, Landenbergstr. 34, CH-6002 Luzern, eingetragen beim Handelsregisteramt des Kantons Luzern, HR-Nummer CH-100.3.795.685-5, betriebene Unternehmen mit dem Gegenstand der Entwicklung und des Vertriebes von Software sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich Software und Kommunikation, insbesondere im Zusammenhang mit Petrol- bzw. Treibstoffdienstleistungen. Ansprechpartner der Verwalterin in Deutschland ist das SKP-Serviceteam.

VTM fair ist das unter der Firma VTM fair GmbH, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 171148 betriebene Unternehmen mit dem Gegenstand des Handels, Transportes und der Lagerung von Mineralölen, Mineralölprodukten, Brennstoffen und Energieträgern aller Art sowie des Betriebs, die An- und Verpachtung von Tankstellen und allen damit verbundenen Handelsgeschäften, insbesondere Service und Dienstleistungen im Energiesektor.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer.

Heimtankstelle ist die dem Kunden im Rahmen des Tankstellenprogrammes zugewiesene Tankstelle.

Kundenportal ist das unter www.vtm-fair.de betriebene Internetportal.

Entnahmestelle ist jede mit der VTM fair vertraglich verbundene Tankstelle bei der ein Kunde unter Vorlage seiner Tankkarte Kraftstoffmengen entnehmen kann. Eine Übersicht über die Standorte der einzelnen Entnahmestellen kann im Kundenportal eingesehen werden.

Kraftstoffe entsprechen den allgemein handelsüblichen DIN-Normen und den gesetzlichen Vorgaben für Kraftstoffe.

VTM fair-Tagespreis ist der an der Heimtankstelle bis zum Bestellannahmeschluss gültige Tagespreis von Kraftstoffen. Er ist Grundlage der Kundeninformationen gem. §10b AGB.

Bestellannahmeschluss ist das Ende des Gültigkeitszeitraumes eines Angebotes. Der Bestellannahmeschluss richtet sich nach den individuellen Informationen gem. §10a AGB und endet jeweils an einem Werktag (außer Samstag). Für die Bestimmung eines Werktages im Übrigen gelten die gesetzlichen Feiertage in Bayern (inkl. Mariä Himmelfahrt).

Bevorratungsdauer ist der Zeitraum, in dem die VTM fair dem Kunden die Lagerung seines Kraftstoffes ermöglicht.

Tankkarten sind Haupttankkarten sowie etwaige Zweit- oder Ersatzkarten.

Service-Terminals (nachfolgend POS genannt) sind EDV-gestützte Kommunikationsmedien, die einen Datenaustausch zwischen dem Standort des POS und der Verwalterin ermöglichen und abbilden.

Zugangsdaten sind (Tankkarten-) PIN, (Mobiltelefon-) PIK, Login-Daten (Benutzerkennung, Kennwort), Freischalt-Code und Bestellcode (TAN).

SKP-Serviceteam ist der in Deutschland für die Verwalterin per E-Mail unter service@swiss-kiss-petrol.ch oder per Post an Swiss Kiss Petrol AG, Serviceteam, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim, zuständige Ansprechpartner. Bei dem Ansprechpartner handelt es sich nicht um eine Niederlassung im Rechtssinne.

B. Vertragsbedingungen zur Tankkarte

§ 3 Vertragsschluss

a. Der Vertrag über die Nutzung der Tankkarte kommt zwischen der Verwalterin und dem Kunden zustande. Er kann sowohl durch den Erwerb der Tankkarte direkt vor Ort bei einer teilnehmenden Tankstelle oder aber als sog. Fernabsatzvertrag durch Absenden eines entsprechenden schriftlichen oder elektronische Antragsformulars geschlossen werden. Soweit in den AGB nichts Anderweitiges geregelt ist, sind die Tankkarte sowie die mit ihr verbundenen Rechte nicht übertragbar.

b. Das schriftliche bzw. elektronische Antragsformular der Verwalterin stellt ein bindendes Angebot gem. §145 BGB dar. Der Kunde kann dieses Angebot durch Versendung des unterschriebenen Antrags an das SKP-Serviceteam, durch Abgabe des unterschriebenen Antrages bei einer Entnahmestelle oder durch die Bestellung der Dienstleistung über das Internet (www.vtm-fair.de) annehmen.

c. Unter www.vtm-fair.de hat der Kunde die Möglichkeit von ihm gewünschte Tankkarten auszuwählen. Diese Bestellungen werden zunächst fiktiv gesammelt. Der Kunde erhält zum Ende des Bestellvorganges eine Zusammenfassung über seine Bestellung nebst Gesamtendpreis. Vor Abschluss der Bestellung wird dem Kunden ermöglicht, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere Preis und Menge, hin zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

d. Der Vertrag setzt einen deutschen Wohn- oder Firmensitz, eine deutsche Kontoverbindung sowie ggf. eine deutsche Mobilfunknummer des Kunden voraus.

e. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung des Zahlungseinganges.

§ 4 Geltungsdauer der Karte/Vertragslaufzeit/Kündigung

a. Der Vertrag läuft unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Haupttankkarte bis zum Ablauf des Kalenderjahres in dem der Vertrag geschlossen wurde.

b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht 6 Wochen vor Jahresende vom Kunden schriftlich gegenüber der Verwalterin gekündigt wird. Die Kündigung kann an das SKP-Serviceteam oder an die Verwalterin gerichtet werden. Der Kunde ist berechtigt, während der Kündigungszeit noch Vorratskäufe zu tätigen; die Bevorratungsdauer kann in diesem Fall die Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden Kartenvertrages mit der Verwalterin überschreiten.

c. Mit der Kündigung der Haupttankkarte werden auch etwaige mit dieser in Zusammenhang stehenden (Zweit-) Tankkarten des Kunden automatisch mitgekündigt.

d. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einer Vervielfältigung, Umgestaltung sowie jeder sonstigen vertraglich nicht vorgesehenen, missbräuchlichen Verwendung einer Tankkarte vor. Die Verwalterin behält sich zudem vor, eine erneute Kartenbestellung durch diesen Kunden zu unterbinden.

e. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde berechtigt, sein noch vorrätiges Kraftstoffkontingent im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen zu lagern und abzutanken; neue Kontingentkäufe sind nur bis zum Vertragsende möglich.

f. Die Verwalterin ist berechtigt, den Kunden durch Sperrung aller Tankkarten und der damit verbundenen Funktionen von der Nutzung des Tankstellenprogrammes auszuschließen, wenn der Kunde unberechtigt die Erstattung des belasteten Betrages verlangt. Die Verwalterin erhebt in diesem Fall die Einrede des nichterfüllten Vertrages gem. §320 BGB. Der Kunde wird über diese Sperrung per SMS, E-Mail und im Kundenportal informiert.

g. Nach Beendigung des Vertrages und ggf. nach Ablauf der Bevorratungsdauer hat der Kunde die Tankkarte/n unverzüglich an das SKP-Serviceteam zurückzuschicken oder an einer Entnahmestelle abzugeben.

§ 5 Gebühren/Zahlungsweise a. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis gem. §17 AGB. Die Jahresgebühren beziehen sich unabhängig vom Erwerbszeitpunkt einer Tankkarte auf das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). b. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind die Gebühren mit Vertragsschluss bzw. verbindlicher Bestellung fällig. Kartengebühren für Folgejahre werden zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres fällig. c. Zahlungen werden ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt. Sämtliche Gebühren und Entgelte werden vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich hierzu, eine Einzugsermächtigung und ein SEPALastschriftmandat (Kombimandat) zu erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt nach Fälligkeit. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt wird. Der Kunde wird über den Zeitpunkt des Einzugs gesondert informiert werden. d. Der Kunde kann auf die Erteilung eines schriftlichen SEPA-Mandates verzichten. Der Verzicht wird im Rahmen der Registrierung durch aktives Häkchensetzen gegenüber der Bank des Kunden, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Ist der Kunde nicht Kontoinhaber ist er gleichzeitig verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. e. Die Verwalterin ermächtigt die VTM fair, die Gebühren sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Entgelte im Auftrag und für Rechnung der Verwalterin beim Kunden einzuziehen. f. Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit er diese zu vertreten hat, und sind sofort zur Zahlung fällig. g. Die Rechnung für den Kunden wird im Kundenportal zum Abruf eingestellt und sofern der Kunde eine E-Mailadresse bekanntgegeben hat, per E-Mail an ihn versendet. Soweit Rechnungen auf Wunsch des Kunden per Post versendet werden und in den AGB nichts Anderweitiges geregelt ist, werden für den Versand Gebühren gem. §17 AGB berechnet.

§ 6 Karteninformationen/Leistungsbeschreibung a. Die Tankkarten sind personalisiert und werden durch eine PIN geschützt. Der jeweilige Benutzer der Karte gilt als vom Kunden autorisiert, Leistungen und Lieferungen in Anspruch zu nehmen. Die Legitimation des Karteninhabers erfolgt ausschließlich gem. §6d AGB. b. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme von Leistungen an der Entnahmestelle die Tankkarte vorzulegen. Die Entnahmestelle ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kartennutzers näher zu prüfen, wenn sich diese Person durch die Eingabe der korrekten PIN legitimiert. c. Tankkarten, die der Kunde von der Verwalterin erhält, bleiben Eigentum der Verwalterin und dürfen nur durch den Kunden oder durch von ihm autorisierte Nutzer verwendet werden.

§ 7 Zweit- und Ersatzkarten a. Der Kunde kann bezogen auf die Haupttankarte eine oder mehrere Zweitkarten bestellen. Die Bestellung kann ausschließlich internetbasiert über www.vtm-fair.de erfolgen. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis gem. §17 AGB. Die Zweitkarte setzt zwingend eine gültige Haupttankkarte voraus. Sie ist daher unselbständig und berechtigt den Kunden lediglich die mit der Haupttankkarte verbundenen Kraftstoffkontingente abzutanken. §§ 3 und 4 AGB gelten entsprechend. b. Für eine abhanden gekommene oder beschädigte Tankkarte wird für die verbleibende Restgeltungsdauer eine Ersatzkarte ausgestellt. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis gem. §17 AGB. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist schriftlich beim SKP-Serviceteam oder im Kundenportal zu beantragen. Die ursprünglich ausgegebene Tankkarte verliert mit dem Tag, an dem die Ersatzkarte vom Kunden freigeschaltet wird, ihre Gültigkeit. Soweit die ersetzte Tankkarte zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgefunden wird, ist diese unverzüglich an das SKP-Serviceteam herauszugeben.

§ 8 Sorgfaltspflichten a. Der Kunde ist verpflichtet, die Tankkarte sorgfältig aufzubewahren und zu verwenden, um jede Form von missbräuchlicher Benutzung oder das Abhandenkommen zu verhindern. Der Kunde hat alle Zugangsdaten, die er erhält, jederzeit vertraulich zu behandeln. Um einen Missbrauch der Zugangsdaten auszuschließen, ist der Kunde verpflichtet, diese sicher zu verwahren und einen Zugriff unbefugter Dritter auszuschließen. Speichert der Kunde seine Zugangsdaten in einem Client oder Browser, um mehrmaliges Eintippen bei der Anmeldung zu vermeiden, so hat er auch hier sicherzustellen, dass unbefugte Dritte auf diese Daten nicht zugreifen können. Für die Sicherung vor unbefugtem Zugriff Dritter ist der Kunde verantwortlich. Für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, haftet die Verwalterin nur, wenn der Schaden infolge einer schuldhaften, ihr zurechenbaren Pflichtverletzung entstanden ist. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs ist die Verwalterin berechtigt, alle Zugangsdaten zu sperren und den Kunden vorübergehend von der Nutzung auszuschließen. b. Die Zugangsdaten dürfen nicht auf der Tankkarte vermerkt oder in anderer Form zusammen mit der Tankkarte verwahrt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass der Besitz der Tankkarte in Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten dazu führen kann, dass unberechtigte Bestellvorgänge ausgelöst, Nutzerbedürfnisse verändert oder Leistungen an den Entnahmestellen von Nichtberechtigten in Anspruch genommen werden können. c. Der Kunde kann die Zugangsdaten im Kundenportal oder per SMS ändern. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, dies in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die Tankkarte wird bei dreimaliger falscher PIN-Eingabe deaktiviert; Leistungen können in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden. Der Kunde kann die Tankkarte über SMS oder das Kundenportal wieder aktivieren. d. Änderungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, der für das Bestellwesen angegebenen Mobilfunknummer oder EMailadresse sind der Verwalterin unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung muss, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das neue Konto zugleich ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Solange dieses nicht vorliegt, ist der Kunde für weitere Bestellvorgänge gesperrt. Die Änderungen sind im Kundenportal vorzunehmen oder an das SKP-Serviceteam zu richten. e. Bei Verlust, Diebstahl, sonstigem Abhandenkommen oder für den Fall, dass Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Tankkarte bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die Tankkarte über eine SMS oder im Kundenportal zu deaktivieren. Der Kunde hat ferner unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn die Tankkarte gestohlen oder missbräuchlich benutzt wird. Missbräuchlich ist ein Vorgang auch dann, wenn er mit einer gefälschten Karte vorgenommen wurde. f. Der Kunde trägt für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch andere von ihm legitimierte Kartennutzer die Verantwortung. §8 AGB gilt für Kartennutzer, die nicht gleichzeitig selbst Kunde sind, entsprechend.

§ 9 Widerrufsrecht (Teil B) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm gem. § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu.

a) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das SKP-Serviceteam, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim Telefax: 0881-92584833 oder Swiss Kiss Petrol AG, Landenbergstr. 34, CH-6002 Luzern, Tel.: 0041 (799) 357340, E-Mail: widerruf@swiss-kiss-petrol.ch, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen er dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn

  • der Unternehmern die Dienstleistung vollständig erbracht hat und
  • mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert

b) Muster-Widerrufsformular Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus uns senden es an: Swiss Kiss Petrol AG-Serviceteam, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim, Telefax: 0881-92584833 oder Swiss Kiss Petrol AG, Landenbergstr. 34, CH-6002 Luzern oder per E-Mail an widerruf@swiss-kiss-petrol.ch.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir() den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Jahresteilnahmegebühr Tankkarte) Bestellt am ()/erhalten am (): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen

C. Vertragsbedingungen zum Kontingentkauf

§ 10 Vertragsschluss/Bestellvorgang/Nutzungsuntersagung a. Beim Einsatz der Tankkarte sowie bei Kraftstoffkäufen im Internet kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Kunden und der VTM fair zustande. Die Angebote (nachfolgend „Informationen“ genannt) der VTM fair sind freibleibend und beziehen sich auf einen bestimmten Gültigkeitszeitraum. Voraussetzung für die Bereitstellung und den Versand von Informationen ist die unterzeichnete Übermittlung des im Rahmen der Registrierung zum Tankstellenprogramm bereitgestellten SEPA-Lastschriftmandates an die VTM fair, soweit der Kunde bei der Registrierung nicht ausdrücklich gem. §5d AGB darauf verzichtet hat. Ist der Kunde Unternehmer, hat er der VTM fair, soweit kein Verzicht erklärt wurde, zusätzlich die Ausfertigung des SEPA-Lastschriftmandates der kontoführenden Bank zu übermitteln. b. Die Informationen zu Kraftstoffen, Preisen, Bevorratungsdauer und Gültigkeitszeitraum erhält der Kunde im Auftrag der VTM fair von der Verwalterin internetbasiert (Kundenportal), per E-Mail, SMS oder POS. Die Informationen im Kundenportal, per E-Mail, SMS oder am POS beziehen sich dabei ausschließlich auf die dem Kunden zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen Heimtankstelle. Zusammen mit den Informationen wird dem Kunden ein Bestellcode (TAN) sowie die individuelle Bevorratungsdauer (§14 AGB) mitgeteilt. Die mitgeteilte Bevorratungsdauer bezieht sich immer auf den in der Information genannten Bestellcode und ist damit Inhalt des Bestellcodes. c. Der Kunde kann sein Angebot ausschließlich im Kundenportal, an einem POS oder mittels SMS abgeben. Das Angebot des Kunden muss insbesondere Menge, Preis je Liter (inkl. MwSt.) und Art des Kraftstoffes enthalten. Bei einer Bestellung des Kunden im Kundenportal oder an einem POS muss dieser die von ihm gewünschten Produkte zunächst auswählen. Diese werden fiktiv gesammelt und der Kunde erhält zum Ende des Bestellvorganges eine Zusammenfassung der Bestellung nebst Gesamtendpreis inkl. Mehrwertsteuer. Vor Abschluss der Bestellung wird dem Kunden ermöglicht, diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere Preis und Menge, hin zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Bestellungen per SMS müssen einer vorgegebenen SMS-Syntax entsprechen und können nur von der bei der Anmeldung hinterlegten Mobilfunknummer abgegeben werden; sie müssen zusätzlich den Bestellcode (TAN) enthalten. d. Die Annahme des Kundenangebotes erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch durch Rechnungsstellung. e. Mit Kaufvertragsabschluss erwirbt der Kunde ein unbedingtes und unwiderrufliches Anwartschaftsrecht auf Übergabe und Übereignung der erworbenen Kraftstoffmenge. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, ist dieses Anwartschaftsrecht nicht übertragbar. f. Die VTM fair behält sich vor, ein allgemeines Limit für den Kraftstoffmengenkauf vorzugeben, wobei dieses Limit unter Berücksichtigung der Interessen der VTM fair für den Kunden zumutbar sein muss.

§ 11 Leistungsbeschreibung a. Die Teilnahme am Tankstellenprogramm in Verbindung mit der Haupttankkarte berechtigt den Kunden, mit der VTM fair Rechtsgeschäfte über die Beschaffung, die Lagerung, die Lieferung von Kraftstoffen und sonstigen Produkten im Rahmen des Tankstellenprogrammes abzuschließen, soweit dem Kunden eine Entnahmestelle zugewiesen ist. Die mitgeteilte Entnahmestelle stellt die Heimtankstelle des Kunden dar und bleibt dem Kunden bis auf Widerruf fest zugeordnet. Es kann nicht gewährleistet werden, dass eine Tankstelle in erreichbarer Nähe vorhanden ist. Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung einer Entnahmestelle besteht daher nicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht auch kein Anspruch des Kunden auf Zuweisung einer bestimmten Entnahmestelle. b. Informationen über etwaige Leistungen der VTM fair betreffend Kraftstoffkontingente erhält der Kunde nur, soweit ihm eine Entnahmestelle zugewiesen ist. Der Umfang und der Inhalt der Informationen bestimmen sich nach den kundenspezifischen Anforderungen, die der Kunde im Kundenportal hinterlegt hat sowie ggf. nach dem Kauf- und Abtankverhalten des Kunden. Ein Anspruch auf Informationsübersendung besteht nicht. c. VTM fair ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

§ 12 Abrechnung/Kraftstoffkontingent a. Alle Forderungen werden dem Kunden unverzüglich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Der Kunde verpflichtet sich hierzu, eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat (Kombimandat) zu erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt nach Fälligkeit. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde wird über den Zeitpunkt des Einzugs gesondert informiert werden. § 5d AGB gilt entsprechend. Werden Bestellungen an einem POS getätigt, können diese im Einzelfall auch bar oder mittels EC-Karte z.B. an den Kassen eines Handelsgeschäfts bezahlt werden. Ansonsten werden der Kaufpreis, sämtliche Gebühren und Entgelte vom Konto des Kunden eingezogen. Hat der Kunde mit der VTM fair das Abbuchungsverfahren vereinbart, erteilt er seiner Bank im Anmeldeformular den Auftrag, bei Fälligkeit die von der VTM fair vorgelegten Lastschriften einzuziehen. Sollte das Konto bei einer Abbuchung nicht gedeckt sein, kommt der Kunde mit erfolglosem Abbuchungsversuch, ohne Mahnung, mit der Forderung in Verzug. Mit Verzug können dem Kunden die Kosten für Mahnungen gem. §18 AGB sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. b. Das vom Kunden erworbene Kraftstoffkontingent wird unverzüglich nach Zahlungseingang bei der VTM fair zur Entnahme freigeschaltet. c. Überschreitet bei einem Tankvorgang die entnommene Kraftstoffmenge das Kraftstoffkontingent, wird die Nutzung aller Tankkarten zum Abtanken dieses Kraftstoffproduktes vorübergehend gesperrt. Die Nutzung der Tankkarten zum Abtanken von anderen Produkten bleibt weiterhin möglich. Der Kunde ist im Falle des Übertankens berechtigt, bis zum nächsten Bestellannahmeschluss erneut ein Kontingent zu kaufen. Soweit der Kunde in diesem Zeitraum keine Informationen zu Angeboten erhält, ist er gehalten, diese eigenständig abzufragen. Kauft der Kunde bis zum nächsten Bestellannahmeschluss kein Kontingent oder kein Kontingent in Höhe der Fehlmenge, ist VTM fair berechtigt, die übertankte Menge gesondert abzurechnen. Dieser Abrechnung liegt der VTM fair-Tagespreis der Heimtankstelle zugrunde, der für die jeweilige Kraftstoffart bis zum nächsten Bestellannahmeschluss gültig ist. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden zum Abfragezeitpunkt keine Informationen zu Angeboten gem. §10 b AGB übermittelt werden können (bspw. weil der VTM fair zu diesem Zeitpunkt keine aktuellen Versorgerpreise vorliegen). Der Kunde erhält für die übertankte Menge eine gesonderte Rechnung. Der Versand der Rechnung ist kostenpflichtig (§18 AGB). d. VTM fair ist berechtigt den Wert der übertankten Menge Kraftstoff mit einem anderen Kraftstoffkontingent des Kunden zu verrechnen, wenn der Kunde die Rechnung gem. §12c AGB nach Fristablauf der zweiten Mahnung nicht bezahlt hat. Der Wert des Kontingentes, mit dem verrechnet wird, bestimmt sich hierbei nach dem originären Einkaufspreis des Kunden für dieses Kontingent. Über die Verrechnung und den neuen Kontingentstand wird der Kunde im Rahmen der Rechnung oder gesondert informiert. §12d AGB gilt für Portokosten, Rücklastschriftgebühren und Verzugskosten entsprechend. e. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der unberechtigte Widerruf von Abbuchungen der gesondert in Rechnung gestellten Übertankmenge zur Anzeige gebracht werden kann. f. Die Rechnung gilt als anerkannt, soweit ihr nicht binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Kunde wird in der Rechnung nochmals gesondert auf diese Wirkung hingewiesen. Der Widerspruch entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. g. Die Rechnung wird im Kundenportal zum Abruf eingestellt und sofern der Kunde eine E-Mailadresse bekanntgegeben hat, per E-Mail an ihn versendet. Soweit Rechnungen auf Wunsch des Kunden per Post versendet werden und in den AGB nichts Anderweitiges geregelt ist, werden für den Versand Gebühren gem. §18 AGB berechnet. h. Begleicht der Kunde die offene Forderung nicht innerhalb der mit der zweiten Mahnung gesetzten Frist, hat die VTM fair das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.

§ 13 Widerrufsrecht (Teil C) a. Bei einem Vertrag über eine oder mehrere paketversandfähige Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VTM fair GmbH, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim, info@vtm-fair.de, Fax: 0881-92584833 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die VTM fair GmbH oder an die Tankstelle, bei der der Treibstoffe abgetankt wurden zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Das Widerrufsrecht erlischt ferner vorzeitig, bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

b. Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus uns senden es an: VTM fair GmbH, Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim, Telefax: 0881-92584833 oder per E-Mail an info@vtm-fair.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir() den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (+) Bestellt am ()/erhalten am (): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen

§ 14 Vertragslaufzeit/Bevorratung/Lagerung a. Kündigt der Kunde den Vertrag mit der Verwalterin, endet der Vertrag mit VTM fair mit Ablauf der für das Vertragsverhältnis mit der Verwalterin geltenden Kündigungsfrist. Der Kunde ist berechtigt, während der Kündigungszeit noch Vorratskäufe zu tätigen; die Bevorratungsdauer kann in diesem Fall die Vertragslaufzeit des zugrundeliegenden Kartenvertrages mit der Verwalterin überschreiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung betreffend die Bevorratung und Lagerung bleibt unberührt. b. Die VTM fair ist aufgrund des ihr zustehenden Zurückbehaltungsrechtes berechtigt, die Verwalterin anzuweisen, den Kunden durch Sperrung aller Tankkarten und der damit verbundenen Funktionen von der Nutzung des Tankstellenprogrammes auszuschließen, wenn der Kunde unberechtigt die Erstattung des belasteten Betrages verlangt. Der Kunde wird über diese Sperrung per SMS, E-Mail und im Kundenportal informiert. c. VTM fair verpflichtet sich, das erworbene Kraftstoffkontingent für die vereinbarte Bevorratungsdauer vorzuhalten. Die Bevorratungsdauer beginnt mit Zahlungseingang des Kunden, spätestens jedoch am 5. Banktag nach der Bestellung, und endet mit Ablauf der vereinbarten Bevorratungsdauer automatisch. Handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Kontingentzuweisungen im Rahmen eines ratierlich zugewiesenen Gesamtkontingents beginnt die Bevorratungsdauer der einzelnen Teilzuweisungen unabhängig von der Aufbuchung des Gesamtkontingents jeweils mit individuell vereinbarter Zuweisung. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, verringert sich die vorgehaltene Menge des erworbenen Kraftstoffkontingents jeweils um die im Rahmen eines Einzelabrufs abgetankte Menge. d. Verschiedene Bestellungen desselben Kraftstoffes werden bei der Entnahme von Teilmengen nach dem First-in-first-outPrinzip behandelt. Die zuerst erworbene Menge wird durch Entnahme von Teilmengen zunächst bis auf Null gebucht, bevor die danach erworbene oder von einem anderen Karteninhaber übertragene Menge durch eine Entnahme von Teilmengen angegriffen wird. e. Wird das Kraftstoffkontingent innerhalb der Bevorratungsdauer nicht entnommen, kann die VTM fair einen pauschalierten Schadensersatz beginnend mit Ende der Bevorratungsdauer geltend machen. Jeder Tag der Überlagerung wird mit einem prozentualen Anteil mit der Restlagermenge verrechnet. Die Verrechnung beträgt für die erste Woche 5%, für die zweite Woche 10%, die dritte Woche 15%, die vierte Woche 25%, die fünfte Woche 50%, die sechsten Woche 75% und am Ende der siebten Woche 100% der Restlagermenge. Die Restlagermenge ist diejenige Menge, die am 7. Tag der jeweiligen Woche jeweils bis 24.00 Uhr deutsche Ortszeit noch nicht entnommen wurde. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass im konkreten Fall kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorgesehene Pauschale entstanden ist. f. Der Kunde ist berechtigt, die Restlagermenge nach Ende der ursprünglich vereinbarten Bevorratungsdauer für den Kraftstoffbedarf eines Kraftfahrzeugs in jeweils tagesüblicher Menge abzunehmen. g. Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des Kontingentes an andere registrierte Kartenkunden bedarf der Einwilligung der VTM fair und ist kostenpflichtig (Wechselgebühr gem. §18 AGB). Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Die Übertragung setzt das Einverständnis des abgebenden und des annehmenden Karteninhabers voraus. Das Kontingent wird mit allen zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Rechten und Pflichten übertragen. Dies gilt auch für die noch verbleibende Lagerdauer. Diese bleibt unverändert. Eine Verlängerung durch die Übertragung tritt nicht ein. Der Antrag und die Einverständniserklärungen der Kartenkunden sind per Post an VTM fair Kontingentwechsel, Postfach 1542, 82355 Weilheim, zu richten.

§ 15 Lieferung/Selbstbelieferungsvorbehalt a. Der Abruf der Einzellieferungen (Tankvorgang), mithin die Ausübung des Anwartschaftsrechts, erfolgt durch Abnahme tagesüblicher Mengen für den Kraftstoffbedarf von Kraftfahrzeugen an einer der Entnahmestellen. Die VTM fair stellt die Berechtigung des Kunden, an den Entnahmestellen tanken zu dürfen, sicher. Es gelten die Öffnungs-und Betriebszeiten der jeweiligen Entnahmestellen. b. VTM fair übernimmt kein Beschaffungsrisiko. VTM fair wird die Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und im Falle des Rücktritts den Kunden die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, ist VTM fair nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit VTM fair trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits die Ware nicht erhalten hat und das Rücktrittsrecht unverzüglich ausübt; die Verantwortlichkeit der VTM fair für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. c. Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse, Rohstofferschöpfung oder sonstige von der VTM fair nicht zu vertretende Umstände, zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist der VTM fair angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Als Kompensation verlängert sich die Bevorratungsdauer des Kunden in diesem Fall kostenfrei um den Zeitraum der Leistungsstörung.

§ 16 Eigentumsvorbehalt/Gefahrübergang a. Der Kraftstoff bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Abnahme durch den Kunden an einer Entnahmestelle Eigentum der VTM fair. In Höhe der bezahlten und entnommenen Menge erlischt das Anwartschaftsrecht des Kunden gem. §10e AGB. b. Ist der Kunde Unternehmer, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle Ansprüche auf Vergütung der VTM fair erfüllt sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der VTM fair in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Soweit Gegenstände aus anderen Vertragsverhältnissen demnach noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, dienen sie als Sicherheit für die jeweils offenen Vergütungsansprüche. c. Der Kunde ist verpflichtet, der VTM fair einen Zugriff Dritter auf das Anwartschaftsrecht, etwa im Falle einer Pfändung, zu ermöglichen. d. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die VTM fair unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der VTM fair die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der VTM fair entstandenen Ausfall. e. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit dem Abtanken an der Entnahmestelle an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die VTM fair noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen hat.

D. Preis- und Leistungsverzeichnis

§ 17 Preis-und Leistungsverzeichnis der Verwalterin

   
Jahresteilnahmegebühr und Versand Tankkarte 19,00 EUR
Jahresteilnahmegebühr und Versand Zweitkarte 9,90 EUR
Ausstellung und Versand Ersatzkarte 9,90 EUR
Versand der Rechnung per Postweg 2,50 EUR
Rücklastschriftgebühr (inkl. fremder Gebühren) 7,50 EUR
Mahngebühr (Mahnstufe 1) 5,00 EUR
Mahngebühr (Mahnstufe 2) 10,00 EUR

Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

§ 18 Preis-und Leistungsverzeichnis der VTM fair

   
Versand der Rechnung per Post 2,50 EUR
Rücklastschriftgebühr (inkl. fremder Gebühren) 7,50 EUR
Wechselgebühr 15,00 EUR
Bearbeitungsgebühr Drittschuldnererklärung 25,00 EUR
Mahngebühr (Mahnstufe 1) 5,00 EUR
Mahngebühr (Mahnstufe 2) 10,00 EUR

Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

E. Datenschutz

§ 19 Datenschutz Näheres zum Datenschutz regelt die gesonderte Datenschutzvereinbarung.

F. Gewährleistung und Haftung

§ 20 Gewährleistung a. Sofern nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. b. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

§ 21 Gesamthaftung a. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern die Verwalterin oder die VTM fair schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. b. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. c. Soweit in den AGB nichts anderes geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen bei Kommunikationsstörungen, Serverausfällen, Netzwerkzusammenbrüchen und durch ähnliche Ereignisse verursachte Betriebsstörungen und Lücken in den zur Verfügung gestellten Informationen. d. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. e. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

G. Sonstiges

§ 22 Informationen Die Übermittlung der Informationen an den Kunden erfolgt im Auftrag der VTM fair durch die Verwalterin via Fernkommunikationsmittel, POS oder über das Kundenportal. Ein Anspruch auf Informationsübermittlung via SMS besteht nicht.

§ 23 Vertragsübertragung Die Verwalterin und die VTM fair sind jeweils berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vier Wochen nach schriftlicher Benachrichtigung über die Vertragsübertragung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. b. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Den Vertragspartnern steht es jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(Stand 01.06.2015)